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      Als Vater Elternzeit nehmen: die wichtigsten Informationen zu Vätermonaten

      Immer mehr Väter in Deutschland nehmen Elternzeit: zurzeit etwa jeder dritte. Sie reduzieren – meist für einige Monate – ihre Arbeitszeit teilweise oder vollständig und kümmern sich verstärkt um ihre Familie. Die Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld unterscheiden sich. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen zur Vaterzeit.

      Was ist Elternzeit, was ist Elterngeld?

      Häufig werden Informationen zu Elternzeit und Elterngeld miteinander verwechselt. Die Anspruchszeiten und rechtlichen Regelungen sind jedoch unabhängig voneinander. Wenn beide Eltern mitmachen, haben sie Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld, die untereinander von 12:2 über 7:7 bis 2:12 beliebig aufgeteilt werden können. Das Basiselterngeld wird vom Staat getragen. Die Höhe entspricht meist etwa zwei Dritteln des Nettogehalts (maximal 1.800 Euro pro Monat). Das Mutterschaftsgeld (die Zahlungen in der Mutterschutzfrist nach der Geburt) wird ggf. auf das Elterngeld angerechnet.

      Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beantragen, das Sie bis zu 28 Monate lang erhalten können. Der „Partnerschaftsbonus“ motiviert dazu, dass beide Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren. Wenn in vier aufeinanderfolgenden Monaten beide Elternteile in Teilzeit für 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, erwächst daraus ein Anspruch auf weitere vier Monate ElterngeldPlus.

      Im Unterschied dazu ist Elternzeit ein Anspruch, den Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern gegenüber haben. Sie wird (außerhalb des genannten Elterngeld-Zeitraums) nicht finanziell bezuschusst. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber nicht weitergezahlt. Beide Elternteile können gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.

      Wer darf Elternzeit beantragen? 

      Väter dürfen (genau wie Mütter) Elternzeit beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind lediglich, dass Sie:

      • in einem Arbeitsverhältnis stehen (dazu zählen auch Teilzeitarbeit, befristete Verträge, Probezeiten, Mini-Jobs, 450-Euro-Jobs, Heimarbeit, Ausbildungen, Umschulungen und berufliche Fortbildungen; für Beamte, Richter und Soldaten gelten gesonderte Regelungen zur Elternzeit.), 
      • mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben, 
      • Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen, 
      • nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, 
      • in Deutschland arbeiten, 
      • einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen haben, 
      • das Sorgerecht für das Kind oder die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils haben. 
      Es ist unerheblich, ob oder in welchem Arbeitsverhältnis der andere Elternteil steht. Das Kind, für das Sie Elternzeit nehmen, ist dabei:
      • Ihr leibliches Kind,
      • das Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Lebenspartners, 
      • Ihr Adoptivkind oder 
      • Ihr Vollzeitpflegekind. 
      Weitere Sonderregelungen gibt es bei minderjährigen Eltern – hier können ggf. auch die Großeltern Elternzeit nehmen – und Härtefällen (beispielsweise bei schwerer Krankheit oder Tod der Eltern).

      Wann und wie lange kann ein Vater Elternzeit nehmen? 

      • Sie haben als Vater Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind (bei Zwillingen also auf 6 Jahre). 
      • Beginn ist frühestens mit der Geburt des Kindes. Für die Antragstellung gilt zunächst der errechnete voraussichtliche Geburtstermin. 
      • Ende ist spätestens einen Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes. 
      • In den ersten drei Lebensjahren haben Sie einen Rechtsanspruch auf Elternzeit für bis zu 36 Monate. 
      • Wenn Sie in den ersten drei Lebensjahren des Kindes weniger als die maximal möglichen 36 Monate Elternzeit hatten, sind zwischen dem 3. und 8. Geburtstag bis zu 24 Monate möglich. 
      • Elternzeit kann in allen denkbaren Zeitfenstern genommen werden (für Jahre, Monate, Wochen oder einzelne Tage), am Stück oder in mehreren Zeitabschnitten. Sie kann von jedem Elternteil in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. 
      Aber: Liegt der dritte Abschnitt nach dem dritten Geburtstag des Kindes, kann der Arbeitgeber den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn Sie für Ihre Elternzeit auch Elterngeld beantragen wollen, achten Sie auf den Beginn: Elterngeld wird nach den Lebensmonaten Ihres Kindes gezahlt, nicht nach Kalendermonaten! Es ist sinnvoll, die Elternzeit darauf abzustimmen.

      Wie kann während der Elternzeit die Arbeitszeit reduziert werden? 

      In der Elternzeit können Sie im Monatsdurchschnitt bis zu 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
      Unter folgenden Voraussetzungen können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, in Ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten zu können (während der ganzen Elternzeit zweimal):

      • Ihr Betrieb beschäftigt mehr als 15 Personen (ohne Auszubildende), 
      • Sie arbeiten dort ohne Unterbrechungen schon länger als 6 Monate, 
      • Ihre beantragte Teilarbeitszeit liegt zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche, 
      • Sie wollen mindestens 2 Monate lang in Teilzeit arbeiten. 

      Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss Ihr Arbeitgeber einer vorübergehenden Teilzeit zustimmen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag vom Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Die Ablehnung muss schriftlich und innerhalb von vier (1.-3. Lebensjahr des Kindes) bzw. 8 Wochen (4.–8. Lebensjahr des Kindes) erfolgen, ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt.
      Nach Ablauf der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit.

      Anmeldefristen: wann muss Elternzeit beantragt werden? 

      • Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes muss mindestens 7 Wochen vor Beginn, also im Vorfeld angemeldet werden. 
      • Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes muss mindestens 13 Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden. 
      In dringenden Ausnahmefällen wie bei Frühgeburten gelten kürzere Anmeldefristen. Für Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren wurden, gelten andere Regelungen: Hier liegen beide Fristen bei 7 Wochen. Wird die Frist versäumt, verschiebt sich die Elternzeit automatisch.

      Wie meldet man Elternzeit an?

      Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich, in Papierform und persönlich unterschrieben beim Arbeitgeber eingereicht werden. In der Bestätigung der Anmeldung durch den Arbeitgeber müssen der Anmeldezeitpunkt sowie Beginn und Ende der Elternzeit genannt sein.

      Bei der Anmeldung zur Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes sind die Anmeldungen für die nächsten zwei Jahre verbindlich. Teilzeitarbeit sollten Sie möglichst früh anmelden.

      Was ist ein guter Anmeldezeitpunkt für die Väterzeit? 

      Wenn Sie die Anmeldefristen einhalten (mindestens 7 Wochen vorher) und zugleich die Vorzüge des Kündigungsschutzes genießen möchten (frühestens 8 Wochen vorher), sollten Sie Ihren Antrag in der Woche dazwischen beim Arbeitgeber einreichen: einige Tage vor 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

      Kündigungsschutz während der Vätermonate 

      Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz:

      • Er beginnt ab der Anmeldung zur Elternzeit, frühestens jedoch 8 Wochen (in den ersten drei Lebensjahren des Kindes) bzw. 14 Wochen (im 4.-8. Lebensjahr des Kindes) vor Beginn der Elternzeit. 
      • Er endet mit Ablauf der Elternzeit. 
      • Er gilt auch, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. 
      • Ausnahmen davon müssen von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmig werden. 
      Falls Sie selbst zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten (es gilt der Termin des Eingangs der schriftlichen Kündigung). Zu jedem anderen Termin gilt der normale Kündigungsschutz.

      Wie verändert sich der Urlaubsanspruch in der Elternzeit? 

      Nur dann, wenn ein voller Kalendermonat in Elternzeit verbracht wird (ohne Teilzeit-Arbeit), verringert sich der Urlaubsanspruch, und zwar um ein Zwölftel des Jahresanspruchs.
      Ansprüche auf Resturlaub verfallen in der Elternzeit nicht. Endet das Arbeitsverhältnis während oder zum Ende der Elternzeit, muss der Resturlaub ausbezahlt werden.

      Nachträgliche Veränderungen der Elternzeit (Verlängerung, Verkürzung)

      In Absprache mit dem Arbeitgeber kann auch noch nachträglich die Elternzeit verlängert oder verkürzt werden. Einen Anspruch darauf haben Sie jedoch nur in wenigen Sonderfällen, beispielsweise bei Geburt eines weiteren Kindes, schwerer Krankheit des Kindes oder des anderen Elternteils.

      Welche Widerstände können Väter im Job erwarten, wenn sie Elternzeit beantragen? 

      Arbeitgeber gehen sehr unterschiedlich mit dem Wunsch ihrer Mitarbeiter um, in Elternzeit zu gehen. In familienfreundlichen Betrieben werden Sie keinen Widerständen begegnen. Gerade in kleineren Unternehmen oder Abteilungen kann es jedoch sein, dass aus der Sicht des Arbeitgebers bzw. Abteilungsleiters jeder Arbeitnehmer dringend benötigt wird und für vergleichsweise kurze Zeiträume von „Vaterschaftsurlaub“ nicht einfach ersetzt werden kann. In Bereichen, in denen Fachkräfte fehlen, gilt das umso mehr.
      Auch hängt es sehr stark vom Arbeitsklima ab, wie verständnisvoll die Kollegen sind: An ihnen wird die Arbeit voraussichtlich „hängenbleiben“, wenn Sie weg sind und nicht vertreten werden (können). Das kann zu Spannungen führen.

      Wichtige Hinweise:

      • Ihnen kann vor der Elternzeit gekündigt werden, wenn Sie den Arbeitgeber vor Beginn des Kündigungsschutzes informieren. Es kann Ihnen nach der Elternzeit gekündigt werden. Allerdings darf Ihnen nicht offiziell wegen der Elternzeit gekündigt werden. 
      • Sie haben Anspruch auf gleiche Entlohnung und Arbeitszeit nach der Elternzeit, aber nicht auf den gleichen Arbeitsplatz mit den gleichen Tätigkeiten oder Leitungsaufgaben. 

      Wie können Väter ihren Arbeitgeber von der Elternzeit überzeugen? 

      Sie kennen Ihren Arbeitgeber und die Rahmenbedingungen Ihrer Beschäftigung am besten. Vermutlich haben Sie selbst schon einige Ideen, wie Sie das Thema Elternzeit bei Ihrem Chef angehen könnten. Vielleicht helfen Ihnen folgende Überlegungen bei der weiteren Gesprächsvorbereitung:

      • Zeiten abstimmen: Wenn es für Ihre Familie möglich ist, die Zeiträume Ihrer Elternzeit flexibel zu legen, sprechen Sie mit Ihrem Abteilungsleiter oder Arbeitgeber ab, welche Zeiten für die Arbeitsabläufe am ehesten für Ihre elternzeitbedingte Abwesenheit oder Teilzeit geeignet sind. Wenn Sie in einem Bereich arbeiten, der saisonalen oder projektbezogenen Auftragsschwankungen unterliegt, ist Ihr Chef vielleicht sogar ganz froh, wenn er in der „Nebensaison“ eine Person weniger entlassen muss? 
      • Familienfreundlichkeit als Standortvorteil: Wenn Sie in einem Bereich arbeiten, in dem Fachkräftemangel herrscht, führen Sie Ihrem Chef vor Augen, dass Familienfreundlichkeit eine gute Möglichkeit für die Firma ist, um Fachkräfte an sich zu binden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch und gerade Fachkräften wichtig. Wenn der jetzige Betrieb sie nicht gewährleistet, werden die dringend benötigten Fachkräfte zu anderen Arbeitgebern abwandern. 
      • Normalität setzen statt hinnehmen: Gehen Sie selbstbewusst in die Gespräche zu diesem Thema: Es ist heute eine Selbstverständlichkeit, dass Sie Elternzeit nehmen und sich um Ihre Kinder und Familie kümmern. Dieser Wunsch ist nichts, wofür Sie sich rechtfertigen müssten, sondern Ihr Recht. Auch wenn es in Ihrem persönlichen Umfeld vielleicht noch nicht zur Normalität gehört: Diskutieren Sie so, als sei es normal und andere Standpunkte unzeitgemäß. 

      Nachteile einer Elternzeit für Väter 

      • Der Hauptgrund für viele Familien, keine Elternzeit zu nehmen, sind die finanziellen Einbußen während der Elternzeit selbst. Familien, die wenig verdienen, können es sich nicht leisten: Für sie fällt in der durch Elterngeld geförderten Elternzeit etwa ein Drittel des Gehaltes weg, das dringend benötigt wird. Noch mehr als die Elterngeld-Zeit ist kaum finanzierbar. Auch für Familien, die sehr viel verdienen, kann es finanziell unattraktiv sein, in Elternzeit zu gehen: Der maximale Zuschuss des Elterngeldes liegt bei 1.800 Euro.
      • Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr des Kindes kann sich auf die Arbeitslosenversicherung und die Rente auswirken. 
      • Es besteht nach der Elternzeit kein Anspruch auf den exakt gleichen Arbeitsplatz. Gesichert sind Ihnen nur die gleiche Arbeitszeit und Entlohnung. Es kann also passieren, dass Sie sich nach der Vaterzeit in einer Abteilung wiederfinden, die Ihnen nicht ganz so sehr zusagt. 
      • Sie versäumen im Erziehungsurlaub eventuell Fortbildungen oder Neuentwicklungen am Arbeitsplatz. Das kann Beförderungen verzögern. 
      • Sie müssen sich eventuell gegen veraltete Rollenvorstellungen durchsetzen, die keinen Sinn im „Vaterschaftsurlaub“ sehen. 

      Vorteile der Vaterzeit

      • Sie haben durch Elternzeit die Gelegenheit, Ihre Kinder beim Aufwachsen viel stärker zu begleiten und ihre Entwicklungsschritte selbst zu beobachten. Das sind Erfahrungen, die Sie nur machen können, wenn Sie dabei sind. 
      • Sie können Ihre Familie unterstützen, mehr Aufgaben übernehmen und dadurch die anderen Familienmitglieder entlasten. Das nimmt den Druck (nicht nur) aus den besonders stressigen Situationen wie beispielsweise dem Hineinfinden in das neue gemeinsame Leben mit einem Neugeborenen, dem Wiedereinstieg in den Beruf nach der Babypause, der Eingewöhnung in der Kinderbetreuung u.v.m. 
      • Elternzeit stärkt Ihre Persönlichkeit und soziale Kompetenzen. Sie übernehmen ganz selbstverständlich Verantwortung. Das kann auch beruflich von Vorteil sein. 
      • Gleichberechtigung in Haushalt und Erziehung sind gut für Ihre Partnerschaft: Jeder kann die Aufgaben des anderen übernehmen und weiß, was wann zu tun ist. 
      • Sie werden zum gleichberechtigten Ansprechpartner für Ihre Kinder. Die emotionale Bindung zwischen Vater und Kind wird intensiver, je aktiver er sich einbringen kann. Angesprochen werden kann nur, wer sich für seine Kinder Zeit nimmt. 


      Väterzeit ist eine einmalige Gelegenheit: nehmt Elternzeit, Väter! 

      Die rechtlichen Rahmenbedingungen, als Vater Elternzeit zu nehmen, sind gut. Das Elterngeld bietet eine finanzielle Unterstützung, um mehr Zeit der Familie widmen zu können. Die verschiedenen Fristen zum Kündigungsschutz und zur Antragstellung sollten Sie dabei immer gut im Blick behalten. Ihre Kinder sind nur einmal klein, genießen Sie die Zeit mit Ihnen – Sie kommt nie wieder. Sie würden sich später ärgern, diese Chance vertan zu haben.

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