



Scan & Go: Die neue Funktion in der ROSSMANN-App
Jetzt noch schneller einkaufen
Mit der neuen Scan & Go Funktion scannt ihr eure Produkte direkt am Regal. Das einzige was ihr dafür braucht ist euer Smartphone und die ROSSMANN-App. Mit Scan & Go behaltet ihr den Überblick über euren Einkauf und spart euch lästiges ein- und ausräumen eurer Artikel an der Kasse.
Ein paar mehr Infos
Zum Start von Scan & Go müssen wir wissen, in welcher Filiale ihr euch befindet. Dazu stehen euch drei verschiedene Möglichkeiten zur Filialerkennung zur Verfügung: über Bluetooth, WLAN oder das Scannen eines QR-Codes.
1. Bluetooth: Aktiviert die Bluetooth-Funktion eures Smartphones und klickt auf den Button „Bluetooth“. Für die damit verbundenen Ortungsdienste benötigen wir einmalig eure Freigabe. Anschließend wird die Filiale erkannt. Für euren nächsten Scan & Go Einkauf müsst ihr lediglich euer Bluetooth aktiviert haben.
2. WLAN: Verbindet euch mit unserem Kunden WLAN, aktiviert die GPS-Funktion eures Smartphones und klickt auf den Button „WLAN“. Für die damit verbundenen Ortungsdienste benötigen wir einmalig eure Freigabe. Anschließend wird die Filiale erkannt. Für euren nächsten Scan & Go Einkauf müsst ihr lediglich eurer WLAN aktiviert haben.
3. QR-Code: Klickt auf den Button „QR-Code“ uns scannt einen der Scan & Go QR-Codes. Anschließend wird die Filiale erkannt. Für euren nächsten Scan & Go Einkauf müsst erneut den QR-Code scannen.
Die Produkte werden über den Scanner der Scan & Go Funktion direkt am Regal einscannt und können so direkt in der Einkaufstasche verstaut werden.
Am Ende erhaltet ihr im Warenkorb eine Übersicht über eure gescannten Produkte und mögliche Coupons für diese. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Aktivierung eines Coupons erhaltet ihr mit Klick auf den entsprechenden Hinweis.
Wenn ihr alle Produkte für euren Einkauf eingescannt habt, könnt ihr bequem an einer Laufband- oder Selbstscanner-Kasse eure Kundenkarte einscannen (lassen) und auf gewohntem Wege bezahlen. Eure gescannten Produkte können dabei in der Einkaufstasche verstaut bleiben. Nach der Zahlung erhaltet ihr eine Erfolgsmeldung und könnt die Filiale verlassen.
Häufig gestellte Fragen
Datenschutz und Nutzungsbedingungen
Datenschutzbestimmungen
Datenschutzerklärung
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen DatenschutzbeauftragtenDiese Datenschutzerklärung gilt für die Datenverarbeitung durch folgenden Verantwortlichen:
Dirk Rossmann GmbH (im Folgenden ROSSMANN)
Isernhägener Str. 16
30938 Burgwedel
E-Mail: service@rossmann.de
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von ROSSMANN ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, bzw. unter datenschutz@rossmann.de erreichbar.
2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ergänzend zu den in der „ROSSMANN-App“ bereits verarbeitenden personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Nutzung der „Scan&Go“-Funktion weitere Daten verarbeitet.
Es erfolgt die Bereitstellung einer App-Funktion zum Scannen von Waren in einer Filiale, einschließlich Kameradatenverarbeitung, Warenkorb und Self-Checkout.
Die gescannten Produkte speichern wir, um Sie Ihnen im Warenkorb temporär anzuzeigen und für weitere Einkäufe zu speichern.
Es erfolgt eine Übermittlung der Daten an das Kassensystem, um eine eindeutige Identifizierung Ihres Gerätes zur Bereitstellung der App sicherstellen zu können. Darüber hinaus nutzen wir Ihre Daten auch zum Zwecke der Missbrauchs-/ Betrugsprävention sowie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs. Stichprobenartig sowie bei ungewöhnlichen Einkaufsaktivitäten (z. B. übermäßiges Stornieren bzw. Abbrechen des Einkaufsvorganges) werden bei vereinzelten Kunden Warenkorbprüfungen durch die ROSSMANN-Mitarbeiter vorgenommen.
Ihre Daten verarbeiten wir ebenso zur Altersverifikation sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder im öffentlichen Interesse.
3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten bei der Nutzung der Scan & Go-Funktion personenbezogene Daten auf Basis nachfolgender Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlage für die Bereitstellung einer App-Funktion zum Scannen von Waren in einer Filiale, einschließlich Kameradatenverarbeitung, Warenkorb und Self-Checkout ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Rechtsgrundlage für das Speichern gescannter Produkte zur Anzeige im Warenkorb sowie für weitere Einkäufe ist, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Als Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten an das Kassensystem ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO heranzuziehen.
Zur eindeutige Identifizierung Ihres Gerätes zur Bereitstellung der App dient ebenso Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten zwecks Missbrauchsprävention und zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Die Verarbeitung basiert auf dem Interesse von ROSSMANN, einem möglichen Betrug und/oder Missbrauch im Rahmen der Nutzung der Selbstscan-Funktion mittels Handy vorzubeugen bzw. zu verhindern und bei mehrfacher Auffälligkeit die „Scan&Go“-Funktion in einzelnen Fällen gegebenenfalls zu deaktivieren sowie die IT-Sicherheit sowie den IT-Betrieb weiterhin gewährleisten zu können.
In Bezug auf die Altersverifikation dient Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO als Rechtsgrundlage.
4. Speicherdauer
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen die laufende Nutzung der Scan & Go-Funktion zu ermöglichen. Wir speichern diese Daten solange, wie dies erforderlich ist, um die in dieser Datenschutzerklärung und in unseren Nutzungsbedingungen beschriebenen Zwecke zu erfüllen oder soweit dies gesetzlich vorgeschrieben wird.
5. Kundenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen; wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an datenschutz@rossmann.de.
7. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig.
Durch die Weiterentwicklung der „Scan & Go“ Funktion oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern.
Burgwedel, Juli 2021
Nutzungsbedingungen
1. „Scan & Go“-Funktion in der ROSSMANN-App
(1) Die ROSSMANN-App ermöglicht es dem User, ab der Version 4.1.0 mit der Scan & Go-Funktion für den Einkauf vorgesehene Produkte anhand des eigenen Smartphones in den Filialen der Dirk Rossmann GmbH (nachfolgend auch ROSSMANN genannt) selbstständig einzuscannen und an der ROSSMANN-Kasse zur Bezahlung erfassen zu lassen, bitte beachten Sie, dass die ROSSMANN-App jedoch nicht die Zahlung für den Einkauf an einer ROSSMANN-Kasse ersetzt.
1.1 Nutzungsanforderungen
(1) Um die Scan & Go-Funktion nutzen zu können, muss der User sich in der App registriert haben und sich innerhalb einer teilnehmenden Filiale der Dirk Rossmann GmbH per Bluetooth authentifizieren. Wir bitten den User, vor jeder Nutzung der Scan & Go-Funktion die Aktualität der App zu überprüfen und gegebenenfalls zur Verfügung stehende Updates zu installieren.
(2) Für die Nutzung der Scan & Go Funktion ist eine Internet-Datenverbindung erforderlich. In vielen ROSSMANN-Filialen können User das kostenlose WLAN der ROSSMANN Filiale nutzen. Darüberhinausgehende Verbindungskosten, die durch eine Datenübertragung außerhalb des ROSSMANN WLANs erfolgen können, sind vom User eigenständig zu tragen.
1.2 Verwendung der Scan & Go-Funktion
(1) Unter Nutzung der Scan & Go-Funktion der App können User den Produkt-Barcode des Produktes, das der User in der ROSSMANN-Filiale kaufen möchten, selbst einscannen.
(2) Die App benötigt zum Scannen eines Produkt-Barcodes Zugriff auf die Kamera des Gerätes des Users. Hierbei werden die Produkt-Barcodes erfasst, jedoch zu keinem Zeitpunkt weitergehende Bild- oder Videodaten gespeichert oder an einen Service außerhalb der App übertragen.
(3) Wenn User einen oder mehrere Produkt-Barcodes unter Verwendung der Scan & Go- Funktion der ROSSMANN-App gescannt haben, so erfasst die ROSSMANN-App die gescannten Produkte und führt diese dort in einer Übersichtsdarstellung auf. Scannen Sie als User auf diese Weise den Barcode aller Produkte die Sie kaufen möchten ein und fügen Sie diese auf diesem Weg der Übersichtsdarstellung (nachfolgend auch als Warenkorb bezeichnet) der ROSSMANN-App zu.
(4) Sollte der User sich entschließen, ein bereits gescanntes Produkt nach dem Einscannen des Barcodes und dem Zufügen zu dem Warenkorb nicht mehr kaufen zu wollen, so muss der User dieses wieder entfernen, indem der User auf das Minus-Symbol klickt (in der Scanner-Ansicht oder im Warenkorb). Der User stellt anschließend dieses Produkt auch wieder an seinen ursprünglichen Standort in dem Regal zurück.
(5) Sollte der User sich entschließen, ein bereits gescanntes und dem Warenkorb zugefügtes Produkt durch ein abweichendes Produkt ersetzen zu wollen, so entfernt der User das Produkt, das der User nicht mehr kaufen will aus dem Warenkorb und fügt nun das neu ausgewählte Produkt, das der User kaufen möchten, wie vorstehend erläutert dem Warenkorb zu. Der User stellt anschließend das Produkt, das der User nicht mehr kaufen will an seinen ursprünglichen Standort in dem Regal zurück.
(6) Es ist zu beachten, dass auch Produkte, die beispielsweise nur in einem Detail voneinander abweichen, zutreffend in der App anhand der Scan & Go-Funktion erfasst werden müssen. Hat der User sich beispielsweise entschlossen, ein bereits in dem Warenkorb erfasstes Produkt durch eine Produktvariante zu ersetzen, so entfernt der User das erfasste Produkt und fügt die Produktvariante, die der User kaufen möchten, dem Warenkorb zu. Beispiel: Haben Sie beispielsweise ein Waschmittel einer bestimmten Marke mit einem Geruch x in den Warenkorb gelegt und entschließen sich, stattdessen das Waschmittel der gleichen Marke mit dem Geruch y kaufen zu wollen, so entfernen Sie das Waschmittel mit dem Geruch x aus dem Warenkorb und fügen diesem stattdessen das Waschmittel mit dem Geruch y zu. Stellen Sie das nicht mehr gewünschte Waschmittel zurück an seinen ursprünglichen Standort in das Regal. Achten Sie darauf, dass sich wenn Sie sich zur Kasse zum Bezahlen begeben nur genau diejenigen Produkte in dem Warenkorb befinden, die Sie an der Kasse auch kaufen möchten.
(7) In dem Warenkorb muss sich ebenso exakt die Anzahl des von Ihnen ausgewählten Produktes, das der User kaufen möchten und mit der der User später den Kassenbereich nach erfolgter Zahlung wieder verlässt, befinden. Weist der Warenkorb hingegen eine abweichende Anzahl an Produkten auf, so hat der User in der App eine hiervon abweichende Anzahl aller betroffener Produkte vor dem Besuch der Kasse zu korrigieren.
1.3 Kaufabschluss und Zahlung
(1) Der Kaufabschluss sowie die Zahlung erfolgt entweder an einer Selbstbedienungskasse oder einer Laufbandkasse. Je nach Verkaufsstelle können unterschiedliche Kassentypen vorhanden sein. Vor der Bezahlung ist der User verpflichtet, den Warenkorb der App bezüglich des bevorstehenden Kaufes umfassend auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Mit dem Bedienen der Schaltfläche mit der Bezeichnung „Jetzt an Kasse zahlen“ bestätigt der User die vollständige und korrekte Erfassung sämtlicher Produkte, die der User kaufen möchte.
(1a) Die Regelungen dieser Ziffer 7.3 1a) gelten, wenn der User sich für einen Kaufabschluss und eine Zahlung an einer Laufbandkasse entscheidet:
Hat der User alle Produkte, die der User kaufen möchte, ausgewählt, so begibt der User sich an eine Laufbandkasse von ROSSMANN und teilt dem Kassiererenden mit, dass der User die Scan & Go-Funktion verwenden möchte. Der User legt dem Kassiererenden das Smartphone, das den QR-Code der Kundenkarte anzeigt vor, oder zeigt diesen dem Kassiererenden so dass der Kassiererende die Anzeige mit dem Handscanner der Laufbandkasse scannen und auf diesem Weg erfassen kann. Dabei werden die Daten aus dem Scan & Go Warenkorb an die ROSSMANN-Kasse übertragen und an der Laufbandkasse der zugehörige Kaufpreis angezeigt. Der User teilt dem Kassiererenden mit, sollte der User im Zuge des Kaufes z. B. noch Papier-Coupons verwenden wollen; wir weisen darauf hin, dass ein Papier-Coupon, der im Zusammenhang mit einem solchen Kaufvorgang verwendet werden soll, erst dann zur Anwendung kommen kann, wenn er ebenfalls von dem Kassiererenden eingescannt wurde. Vorab aktivierte, zum Einkauf passende App-Coupons werden wie gewohnt abgezogen. Auch vor diesem Hintergrund ist bezüglich des abschließenden Kaufpreises, der für den Kauf der Produkte zu zahlen ist, ausschließlich der von der Laufbandkasse ausgewiesene Kaufpreis relevant. Der Kunde schließt durch die Zahlung des von der Kasse ausgewiesenen Kaufpreises mit der Dirk Rossmann GmbH den Kaufvertrag über die an der Laufbandkasse ausgewiesenen Produkte.
1 b) Die Regelungen dieser Ziffer 7.3 1b) gelten, wenn der User sich für einen Kaufabschluss und eine Zahlung an einer Selbstbedienungskasse entscheidet:
Hat der User alle Produkte, die der User kaufen möchte, ausgewählt, so begibt sich der User an eine Selbstbedienungskasse von ROSSMANN. Der User scannt anhand des Scanners der Selbstbedienungskasse den QR-Code der Kundenkarte der App ein. Durch das Einscannen werden die Daten aus dem Scan & Go Warenkorb an die ROSSMANN-Selbstbedienungskasse übertragen und dort der zugehörige Kaufpreis angezeigt. Sollte der User im Zuge des Kaufes z. B. noch Papier-Coupons verwenden wollen, so ist dieser vor der Zahlung an der Selbstbedienungskasse ebenfalls einzuscannen. Vorab aktivierte, zum Einkauf passende App-Coupons werden wie gewohnt abgezogen. Anschließend wird der gültige Kaufpreis an der Selbstbedienungskasse ausgewiesen. Auch vor diesem Hintergrund ist bezüglich des abschließenden Kaufpreises, der für den Kauf der Produkte zu zahlen ist, ausschließlich der von der Selbstbedienungskasse ausgewiesene Kaufpreis relevant. Der Kunde schließt durch die Zahlung des von der Selbstbedienungskasse ausgewiesenen Kaufpreises mit der Dirk Rossmann GmbH den Kaufvertrag über die an der Selbstbedienungskasse ausgewiesenen Produkte.
Bei bestimmten Produkten, die beispielsweise eine Alterskontrolle oder Artikelentsicherung bedürfen, wird das Verkaufsstellenpersonal den Einkauf des Users freigeben müssen. An dieser Stelle wird ein entsprechender Hinweis in der App bereits beim Einscannen eines solchen Produktes erscheinen. Für die Entsicherung eines gegen Diebstahl gesicherten Produkts ist zu einer Laufbandkasse zu gehen, um dort das Produkt einem Kassierenden zu überreichen. Andere gesicherte Produkte werden bei der Zahlung durch den Kassierenden entsichert. Bei diesen Produkten kann der User jedoch auch an eine Selbstbedienungskasse gehen.
1.4 User-Erklärungen durch die Verwendung der Scan & Go-Funktion
Mit dem Bedienen der Schaltfläche mit der Bezeichnung „Jetzt an Kasse zahlen“ bestätigt der User, sämtliche Produkte, die der User an sich genommen habt und nach dem Abschluss des zugehörigen Kaufs aus der Rossmann-Filiale mitnehmen möchten, vollständig und zutreffend in der App erfasst zu haben, so dass diese Produkte in der App als zu kaufende Produkte entsprechend aufgelistet werden. Der User sichert weiterhin zu, diese Produktauflistung an einer Laufbandkasse durch die Mitarbeiterenden von ROSSMANN einscannen zu lassen oder an einer Selbstbedienungskasse selbst einzuscannen und den auf diese Weise an der Kasse ermittelten Kaufpreis für diese Produkte zu bezahlen.
1.5 Kontrollen durch die Mitarbeitenden von ROSSMANN
(1) Mit der Nutzung der Scan & Go-Funktion willigt der User ein, dass Mitarbeitende von ROSSMANN überprüfen dürfen, ob die anhand der App gescannten Produkte mit den an der Kasse bezahlten Produkten übereinstimmen. Hierzu willigt der User durch die Nutzung der Scan & Go-Funktion ein, dass Mitarbeitende von ROSSMANN berechtigt sind, nach dem Passieren des Kassenbereichs und nach einer entsprechenden Aufforderung die von dem User anhand der App gescannten und bezahlten Produkte mit den von dem User mitgeführten Produkten aus der Filiale von ROSSMANN abzugleichen. Dies kann bezüglich der Produkte sowohl stichprobenartig als auch insgesamt erfolgen. Der User willigt durch die Nutzung der Scan & Go-Funktion darin ein, dass die Mitarbeitenden von ROSSMANN berechtigt sind, zu diesem Zweck Einblick in die von dem User verwendete App auf dem Smartphone des Users, zu nehmen und die dort angezeigten Produkte mit dem Einkauf zu vergleichen. Der User willigt darin ein, zu diesem Zweck sämtliche Produkte aus der ROSSMANN-Filiale, die der User mit sich führt, vorzuzeigen.
1.6. Ausschluss von der Verwendung der Scan & Go-Funktion
(1) ROSSMANN ist berechtigt, bei einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, die Nutzung der Scan & Go-Funktion zu unterbinden und User von der Nutzung der Scan & Go-Funktion auszuschließen. Dies gilt auch für den Fall einer Verweigerung der Stichprobenkontrolle.
1.7 Unterstützende Verwendung von Einkaufswagen-Smartphonehalterungen
(1) Für eine Unterstützung zur Nutzung der Scan & Go-Funktion stehen Kunden in einigen Verkaufsstellen Einkaufswagen mit einer Smartphone-Halterung zur Verfügung. User sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, während der Verwendung der Scan & Go-Funktionen diese Smartphone-Halterung mit dem Smartphone zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass eine solche Verwendung vollständig in der eigenen Verantwortung des Users liegt und der User somit selbst dafür verantwortlich ist, dass Smartphone sicher in der Halterung zu befestigen und während des Aufenthalts in der Rossmann-Filiale gegen eine Wegnahme durch Dritte selbst zu sichern. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, das Smartphone nicht außerhalb der Sichtweite liegen zu lassen und sich in ausreichender Nähe zu dem Smartphone aufzuhalten, um einen Zugriff durch Dritte jederzeit selbst unterbinden zu können.
(2) Wir weisen darauf hin, dass Rossmann keine Haftung für den Verlust eines Smartphones oder für mögliche Schäden am Smartphone durch die Nutzung des Smartphones übernimmt.