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      Hinweise zur Elektrogeräte- und Batterie-Entsorgung

      Mehr erfahren zur Elektrogeräte-Rücknahme
      Mehr erfahren zur Batterie-Rücknahme

      Hinweise zum Elektrogesetz


      Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll.
      Das Elektrogesetz (ElektroG) bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, also das Recycling und andere Formen der Verwertung dieser Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren.

      Folgendes gilt bei der Entsorgung zu beachten:

      • Symbol: Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit dem Mülltonnensymbol gekennzeichnet werden. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll, sondern getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
         
      • Rückgabemöglichkeit: Elektrogeräte und Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern sind bei den zuständigen Sammel- und Rücknahmestellen abzugeben, damit sie vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt werden können. Nutzen Sie auch die kostenlose Rücknahmemöglichkeit in Ihrer ROSSMANN Filiale.
         
      • Entnahme von Batterien, Akkus und Altlampen: Entnehmen Sie dem alten Elektro- bzw. Elektronikgerät bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung zurückgeben und führen Sie diese einer separaten Sammlung zu, sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist.
         
      • Persönliche Daten: Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
      Mülltonnensymbol

      Achtung: Einige Altlampen (Gasentladungslampen) sind ebenfalls den Elektrogeräten zuzuordnen und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, da sie neben Quecksilber auch elektronische Bauteile enthalten. Diese Leuchtmittel sind dann ebenfalls mit dem Mülltonnensymbol gekennzeichnet.

      Hinweise zum Batteriegesetz

      Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll.

      Folgendes gilt bei der Entsorgung zu beachten:

      • Rückgabemöglichkeit: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können die Batterien nach Gebrauch bei den zuständigen Sammel- und Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Die Rückgabe ist auch in unseren Filialen unentgeltlich möglich. Die Abgabe in den Filialen ist dabei für Endnutzer beschränkt auf die Entsorgung üblicher Mengen sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
       
      • Symbol: Diese durchkreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Haushaltsmüll entsorgen dürfen.  
      Pb: Batterie enthält Blei
      Cd: Batterie enthält Cadmium
      Hg: Batterie enthält Quecksilber
       
      Mülltonnensymbol

      Kostenlose Rücknahme in Ihrer ROSSMANN Filiale:


      Nutzen Sie eine unserer ROSSMANN Filialen in Ihrer Nähe, um Batterien nach Gebrauch oder um Ihr Altgerät kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes zurückzugeben.
      Unabhängig davon besteht die Möglichkeit Altgeräte kostenlos zurückzugeben, sofern die äußeren Abmessungen nicht größer als 25 Zentimeter sind und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

      Bitte wenden Sie sich im Falle einer Rückgabe bei einen unserer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, welche/-r ihre Elektro-Altgeräte entgegennehmen wird.

      Hier finden Sie Ihre ROSSMANN Filiale in der Nähe:

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