Welche Arten von elektrischen Zahnbürsten gibt es?
In der Regel wird bei elektrischen Zahnbürsten in vier Haupttypen unterschieden: klassische elektrische Zahnbürsten, Oszillations-/Rotationszahnbürsten, Schallzahnbürsten und Ultraschallzahnbürsten.
Klassische elektrische Zahnbürsten
Klassische elektrische Zahnbürsten bewegen den Bürstenkopf durch motorgetriebene Hin-und Herbewegungen. Sie sind die günstigste Variante unter den elektrischen Zahnbürsten und besonders leicht zu bedienen.
Die Borsten führen regelmäßige, gesteuerte Bewegungen aus, die das manuelle Schrubben deutlich effizienter ersetzen. Damit sind sie ideal für dich, wenn du ohne viel Technik in die elektrische Zahnpflege starten möchtest.
Oszillations-/Rotationszahnbürsten
Oszillations-/Rotationszahnbürsten reinigen mit einem kleinen, runden Bürstenkopf, der sich hin- und herdreht und dabei jeden Zahn einzeln umschließt. So ermöglichen sie eine gezielte Reinigung der Zahnoberfläche.
Möchtest du die Zahnbürste einfach aufsetzen und Zahn für Zahn entlangführen, bist du mit einer Oszillations-/Rotationszahnbürste gut beraten.
Schallzahnbürsten
Schallzahnbürsten erzeugen durch hochfrequente Schwingungen je nach Hersteller bis zu 62.000 Bürstenbewegungen pro Minute. Diese Vibrationen versetzen Zahnpasta und Speichel in Bewegung und können die Reinigung schwer zugänglicher Bereiche unterstützen. Für die gründliche Reinigung der Zahnzwischenräume eignen sich ergänzend Produkte wie Interdentalbürsten & Zahnseide oder Mundduschen.
Schallzahnbürsten werden häufig für empfindliche Zähne und Zahnfleisch empfohlen – die sanfte Schwingungstechnik macht sie besonders beliebt bei Menschen, die eine reizarme Reinigung bevorzugen.
Ultraschallzahnbürsten
Ultraschallzahnbürsten arbeiten mit sehr hohen Frequenzen und speziellen Reinigungsmechanismen. Sie reinigen besonders sanft, ersetzen aber keine individuelle zahnärztliche Beratung. Oft können sie bei empfindlichem Zahnfleisch, Zahnersatz, Implantaten oder kieferorthopädischen Apparaturen infrage kommen.
Lass dich dennoch bei besonderen zahnmedizinischen Voraussetzungen am besten zahnärztlich beraten.