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      Elterngeld beantragen: Worauf Sie achten müssen 

      Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn – für werdende Mütter und Väter gibt es auch finanziell eine ganze Menge zu bedenken. Wie so oft gilt auch hier: Je eher Sie sich um alle notwendigen Elterngeldunterlagen kümmern, desto stressfreier wird die Antragsstellung. Worauf Sie achten müssen, was Sie an finanziellen Zuschüssen erwarten können und wo Sie das Elterngeld beantragen, erfahren Sie hier.
       

      Wann und wo beantrage ich Elterngeld?

      Die Unterlagen für den Elterngeldantrag können Sie erst ab dem Tag der Geburt Ihres Babys auf die Reise bringen und an die zuständige Elterngeldstelle schicken. Dann erst nämlich liegt Ihnen die für die Beantragung notwendige Geburtsbescheinigung vor. Diese bekommen Sie beim Standesamt – zusammen mit der Geburtsurkunde. 

      Damit Sie sich nicht im Antrags-Dschungel verstricken: Achten Sie darauf, dass Sie die Elterngeldunterlagen bis spätestens zum Ende des vierten Lebensmonats Ihres Kindes schriftlich einreichen. Nur dann erhalten Sie die volle Elterngeldleistung. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch bis zum 14. Lebensmonat – die rückwirkende Zahlung ist jedoch auf drei Monate beschränkt. 

      Welche Elterngeldstelle zuständig ist, handhabt jedes Bundesland und jeder Wohnort unterschiedlich. Meist sind die Jugendämter oder die Kommunen verantwortlich. Einen Überblick bietet die Webseite des Bundesfamilienministeriums: www.bmfsfj.de. 

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      Welche Elterngeldunterlagen gehören in den Antrag?

      Für die Antragstellung müssen Sie neben den ausgefüllten Antragsunterlagen Folgendes einreichen:

      • zwölf Gehaltsnachweise des Jahres vor der Geburt beziehungsweise vor dem Mutterschutz 
      • Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld 
      • Bestätigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld 
      • Kopien der Personalausweise 
      • Geburtsurkunde des Neugeborenen 
         

      bekomme ich in jedem fall elterngeld?

      Während nur Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, also eine unbezahlte Freistellung haben, kann das Elterngeld völlig unabhängig davon beantragt werden, ob oder wo Sie vor der Geburt erwerbstätig waren.

      Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

      • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
      • Sie leben mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt. 
      • Sie leben in Deutschland oder haben hier einen gemeldeten Wohnsitz. 
      • Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche. 

      Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Grundsätzlich richtet es sich nach dem Einkommen vor der Geburt. Der Höchstbetrag liegt bei 1800 Euro netto, das Minimum bei 300 Euro.
      Insgesamt gibt es drei Elterngeld-Varianten.

      Diese können miteinander kombiniert werden:

      • Basiselterngeld 
      • ElterngeldPlus 
      • Partnerschaftsbonus 

      Beim Basiselterngeld haben Sie als Eltern gemeinsam maximal 14 Monate Anspruch auf Elterngeld. Steigen Sie in diesem Zeitraum in Teilzeit wieder in Ihren Job ein, berechnet sich das Elterngeld nur noch aus dem Unterschied zwischen Ihrem alten und dem jetzigen Einkommen. Sie verlieren einen Teil Ihres Anspruchs. 

      Mit dem ElterngeldPlus verlängern Sie, wenn Sie neben der Kinderbetreuung arbeiten gehen, auch den Bezugszeitraum: Sie können doppelt so lange Elterngeld beziehen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. 

      Um den Partnerschaftsbonus zu bekommen, arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden. Sie erhalten dafür vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Insgesamt können Sie also gemeinsam bis zu 36 Monate von der staatlichen Förderung profitieren. 
       

      Gibt es mehr Elterngeld für Mehrlingseltern?

      Nein. Pro Geburt haben Sie nur einen Anspruch auf das volle Elterngeld. Zusätzlich dazu erhalten Eltern von Zwillingen und Mehrlingen einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind – für beispielsweise Drillinge also 600 Euro extra. 
       

      Bin ich krankenversichert, wenn ich Elterngeld erhalte?

      Solange Sie Elterngeld bekommen, bleiben Sie so krankenversichert wie vor der Geburt Ihres Kindes.

      Das bedeutet:

      • Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie gesetzlich krankenversichert. 
      • Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, bleiben Sie privat krankenversichert. 

      Welche finanziellen Leistungen gibt es noch?

      Beispielsweise die sogenannten Mutterschaftsleistungen. Sie sollen das Einkommen von Frauen sichern, wenn diese während ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten dürfen – beispielsweise während der Mutterschutzfristen. Der eigentliche Mutterschutz startet sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach.

      Zu den Mutterschaftsleistungen gehören:

      • Mutterschutzlohn 
      • ​​​​​​​Mutterschutzgeld der gesetzlichen Krankenkasse und des Bundesversicherungsamtes 
      • Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld 
       

      Elterngeld beantragen: Am Anfang steht viel Bürokratie 

      Das Elterngeld ist eine Leistung für frischgebackene Eltern. Es soll ihnen ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Mit dem staatlichen finanziellen Zuschuss werden Eltern, die nach der Geburt weniger Einkommen haben, weil sie zeitweise weniger oder sogar gar nicht mehr arbeiten, unterstützt. Weil das Elterngeld allerdings nur für drei Monate rückwirkend gezahlt wird, sollte nicht allzu lange mit der aufwendigen Antragstellung gewartet werden. Die Unterlagen selbst sind jedoch frühestens mit der Geburtsurkunde vollständig, können erst dann bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. 

      Erfahre im babywelt Podcast von Juliane von elterngeldexperten.de, wie du Elterngeld optimal beantragen und nutzen kannst. Jetzt reinhören:


       

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