Röteln-Impfung: Der beste Schutz für ihr Baby
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden weltweit jährlich rund 100.000 Kinder mit den schweren Folgen einer Rötelninfektion geboren. Auch in Deutschland sind Röteln noch nicht vollständig ausgerottet – nicht zuletzt wegen mangelnder Impfungen. Um was für eine Krankheit es sich bei Röteln (Rubella) genau handelt, warum es empfohlen wird, sein Kind gegen Röteln impfen zu lassen und was es bei einer Rötelnimpfung zu beachten gilt, erfahren Sie im Folgenden.Rötelnimpfung fürs Baby: Wann ist es ratsam?
Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts in Deutschland (STIKO) sollte die Röteln-Impfung bei Kindern vor dem Ende des zweiten Lebensjahrs erfolgen.Die Impfung mit Antikörpern wird für einen hundertprozentigen Schutz in zwei Etappen durchgeführt: zunächst im Alter von elf bis 14 Lebensmonaten (meist im Rahmen der U6) und ein zweites Mal etwa vier Wochen später. Oft empfiehlt der Kinderarzt die sogenannte MMR-Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff. Dabei impft er mit einer Spritze gleichzeitig gegen Röteln, Masern und Mumps sowie auf Wunsch auch gegen Windpocken.
Das ist dann die Vierfachimpfung MMRV. Bei Kindern, die schon als Säuglinge regelmäßig eine Betreuungseinrichtung besuchen, kann die MMR-Impfung wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr auch bereits ab dem neunten Lebensmonat vorgenommen werden. Die Kosten für die Impfungen von Kindern bis zum 17. Lebensjahr trägt die Krankenkasse.
Impfung gegen Röteln für Erwachsene?
Geimpft werden bei der Grundimmunisierung zwischen elf und 24 Monaten sowohl Mädchen als auch Jungs, wobei die Impfung gegen Röteln besonders für Mädchen wichtig ist: Erkrankt eine nicht geimpfte Frau als Schwangere an der Viruskrankheit, kann ihr ungeborenes Kind schwere Schäden erleiden oder es kann zu einer Fehl- oder Frühgeburt kommen. Frauen mit Kinderwunsch, die noch nicht geimpft sind, sollten daher darüber nachdenken, dies nachzuholen.Die Impfung sollte nicht in der Schwangerschaft erfolgen, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt. Allerdings weisen Ärzte darauf hin, dass es bisher keine Erkenntnisse für eine Gefährdung von Mutter und/oder Kind aufgrund einer Impfung gegen Röteln während der Schwangerschaft gibt.
Haben Menschen ohne Impfschutz Kontakt zu einem Rötelninfizierten gehabt, kann eine sofortige Impfung die Krankheit unter Umständen noch verhindern.
Die Kostenübernahme für Rötelnimpfungen bei Erwachsenen ist in den Satzungen der Kassen unterschiedlich geregelt.