Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln bietet ihrem Baby lebenslangen Schutz
Masern gehören zu den sogenannten Kinderkrankheiten, aber harmlos sind sie deswegen keineswegs. Sie können seltene, aber schwerwiegende Komplikationen, beispielsweise Gehirnentzündung (Enzephalitis), verursachen. Bleibende Schäden wie Behinderungen oder Lähmungen sind möglich.Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI), alle Säuglinge, Kleinkinder, aber auch ungeimpfte Erwachsene gegen Masern impfen zu lassen. Seit dem 17. Juli 2019 gilt nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sogar eine Masern-Impfpflicht für Kinder, die eine Kinderbetreuung besuchen, für Schulkinder und für Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, sofern sie die Masern nicht bereits durchgemacht haben und damit einen lebenslangen natürlichen Schutz erworben haben.
Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln schützt lebenslang
Die Masernimpfung ist ein Lebendimpfstoff, der in der Regel als Dreifachimpfstoff (MMR) zusammen mit dem Impfstoff gegen Mumps und Röteln verabreicht wird oder als Vierfachimpfstoff (MMRV) mit einem Impfstoff zusätzlich gegen Windpocken (Varizellen).Alle drei Krankheiten verlaufen bei Kindern in der Regel ohne große Probleme, können aber im fortgeschrittenen Alter zu Komplikationen führen. Einen vollständigen Impfschutz gewährleisten nur zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen. Nach der ersten Impfung bilden 85 bis 95 Prozent der Geimpften Antikörper gegen Masern aus. Nach der zweiten Dosis sind es annähernd 100 Prozent. Es handelt sich bei der zweiten Impfung also um keine Auffrischung, sondern um ein „Auffangen“ der sogenannten „Impfversager“. Der Impfschutz hält dann ein Leben lang an.
Wann sollte die MMR-Impfung beim Baby erfolgen?
Geimpft werden kann ab dem Alter von elf Monaten bis 14 Monaten, die zweite Dosis im Alter von 15 bis 23 Monaten. Soll das Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder hat es Kontakt zu Masernkranken, kann eine MMR-Impfung auch bereits im Alter von neun bis zehn Monaten erfolgen, die zweite Impfung zu Beginn des zweiten Lebensjahres.Wer sein Kind nicht pauschal der zweiten Impfung unterziehen möchte, ohne zu wissen, ob der Schutz vielleicht bereits ausreicht, kann auch drei Monate nach der ersten Impfung eine Antikörperbestimmung durchführen lassen. Werden diese nachgewiesen, kann auf die zweite Impfung verzichtet werden. Möglich ist auch, die zweite Dosis erst einige Jahre später zu geben, wie es die WHO empfiehlt und die meisten europäischen Länder es umsetzen.