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      Impfungen-Masern-Mumps-Roeteln

      Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln bietet ihrem Baby lebenslangen Schutz

      Masern gehören zu den sogenannten Kinderkrankheiten, aber harmlos sind sie deswegen keineswegs. Sie können seltene, aber schwerwiegende Komplikationen, beispielsweise Gehirnentzündung (Enzephalitis), verursachen. Bleibende Schäden wie Behinderungen oder Lähmungen sind möglich.

      Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI), alle Säuglinge, Kleinkinder, aber auch ungeimpfte Erwachsene gegen Masern impfen zu lassen. Seit dem 17. Juli 2019 gilt nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sogar eine Masern-Impfpflicht für Kinder, die eine Kinderbetreuung besuchen, für Schulkinder und für Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, sofern sie die Masern nicht bereits durchgemacht haben und damit einen lebenslangen natürlichen Schutz erworben haben.

      Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln schützt lebenslang

      Die Masernimpfung ist ein Lebendimpfstoff, der in der Regel als Dreifachimpfstoff (MMR) zusammen mit dem Impfstoff gegen Mumps und Röteln verabreicht wird oder als Vierfachimpfstoff (MMRV) mit einem Impfstoff zusätzlich gegen Windpocken (Varizellen).

      Alle drei Krankheiten verlaufen bei Kindern in der Regel ohne große Probleme, können aber im fortgeschrittenen Alter zu Komplikationen führen. Einen vollständigen Impfschutz gewährleisten nur zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen. Nach der ersten Impfung bilden 85 bis 95 Prozent der Geimpften Antikörper gegen Masern aus. Nach der zweiten Dosis sind es annähernd 100 Prozent. Es handelt sich bei der zweiten Impfung also um keine Auffrischung, sondern um ein „Auffangen“ der sogenannten „Impfversager“. Der Impfschutz hält dann ein Leben lang an.

      Wann sollte die MMR-Impfung beim Baby erfolgen?

      Geimpft werden kann ab dem Alter von elf Monaten bis 14 Monaten, die zweite Dosis im Alter von 15 bis 23 Monaten. Soll das Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder hat es Kontakt zu Masernkranken, kann eine MMR-Impfung auch bereits im Alter von neun bis zehn Monaten erfolgen, die zweite Impfung zu Beginn des zweiten Lebensjahres.

      Wer sein Kind nicht pauschal der zweiten Impfung unterziehen möchte, ohne zu wissen, ob der Schutz vielleicht bereits ausreicht, kann auch drei Monate nach der ersten Impfung eine Antikörperbestimmung durchführen lassen. Werden diese nachgewiesen, kann auf die zweite Impfung verzichtet werden. Möglich ist auch, die zweite Dosis erst einige Jahre später zu geben, wie es die WHO empfiehlt und die meisten europäischen Länder es umsetzen.

      Dreifach-Impfung oder Vierfach-Impfung für Ihr Kind?

      Wenn Ihr Kinderarzt den Empfehlungen der STIKO folgt, dann wird er für die erste Impfung bevorzugt den Dreifachimpfstoff (MMR) verwenden, denn der Vierfachimpfstoff (MMRV) birgt bei der Erstimpfung ein leicht erhöhtes Risiko für Fieberkrämpfe. Ist ein zusätzlicher Schutz gegen Windpocken gewünscht, kann er gleichzeitig an einer anderen Körperstelle den Varizellen-Einzelimpfstoff verabreichen, ohne dass mit zusätzlichen Nebenwirkungen zu rechnen ist. Für die zweite Impfung ist dann auch der MMRV-Impfstoff uneingeschränkt geeignet.

      Was unterscheidet den MMR-Impfstoff vom MMRV-Impfstoff?

      Der MMR-Impfstoff wirkt gleichzeitig gegen Masern, Mumps und Röteln. Als neue Kombination von Impfstoffen enthält er weniger Bestandteile der Viren als ältere Impfstoffe oder die Krankheitserreger selbst. Für Eltern und Kinder ist dies eine Erleichterung, weil sich die Anzahl der Impfungen deutlich verringert. Gegen Masern könnte im Prinzip einzeln geimpft werden, allerdings muss der Einzel-Impfstoff importiert werden.

      Gegen Mumps und Röteln gibt es keinen Einzel-Impfstoff mehr, sodass der Schutz gegen diese Krankheiten dann fehlen würde. Entgegen anders lautender Gerüchte wird das Immunsystem des Kleinkindes durch den Kombinationsimpfstoff nicht überlastet, und Nebenwirkungen treten gleich häufig auf wie bei den Einzel-Impfstoffen.

      Der MMRV-Impfstoff wirkt zusätzlich noch gegen Windpocken. Manche Eltern möchten auf eine Windpocken-Impfung im Kleinkindalter verzichten, weil die Erkrankung bei Kindern überwiegend unkritisch verläuft und die meisten Komplikationen erst im Erwachsenenalter auftreten.

      Hier spricht nichts dagegen, das Kind im Jugendalter nachzuimpfen, wenn es bis dahin nicht an Windpocken erkrankt ist. Andererseits ersparen Sie Ihrem Kind mit der MMRV-Impfung eine weitere Spritze, und es sind keine Risiken bezüglich der Vierfachimpfung bekannt. Lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt beraten, wenn Sie sich unsicher sind. Wichtiger als die Frage nach dem Drei- oder Vierfachimpfstoff ist, dass Sie Ihr Kind überhaupt regelgerecht impfen lassen.

      Mögliche Nebenwirkungen bei Impfung Masern, Mumps und Röteln

      Sowohl bei der MMR als auch bei der MMRV-Impfung können folgende Begleiterscheinungen auftreten:
      • Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle
      • Anschwellen der Lymphknoten
      • Fieber, Mattigkeit, Unwohlsein
      • Hautauschlag
      • Gelenkschmerzen
      • Durchfall
      • „Impfkrankheit“, die einer Masern-, Mumps-, Röteln- oder gegebenenfalls Windpockenerkrankung ähnelt und ein bis vier Wochen nach der Impfung auftreten kann. Diese Form der Erkrankung ist nicht ansteckend und hört ohne weitere therapeutische Maßnahmen von alleine auf.
      • in seltenen Fällen Fieberkrämpfe

      Alle diese Erscheinungen sind vorübergehend. Sollten Sie unsicher sein, sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt.

      Wann sollten Sie auf eine MMR-Impfung verzichten?

      Wenn Ihr Baby akut fieberhaft erkrankt ist (über 38,5 °C), sollten Sie die Impfung bis etwa zwei Wochen nach der Genesung verschieben. Weitere Gründe sind eine krankheitsbedingte oder angeborene Immunschwäche sowie eine Unverträglichkeit gegen Impfstoffbestandteile. Wenn einer dieser Punkte zutrifft, wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt.


      Wer bezahlt die MMR-Impfung?

      Die Kosten für die MMR- und MMRV-Impfung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Und zwar seit 2010 nicht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, deren Impfstatus unklar ist oder die bisher keine Impfung erhalten hatten beziehungsweise nur einmal in der Kindheit geimpft wurden.

      Gut geschützt mit einer Dreifach- oder Vierfach-Impfung fürs Kind

      Ob Dreifach- oder Vierfachimpfung: Wenn Ihr Kind gegen die wichtigsten Kinderkrankheiten geimpft ist, geht es gut geschützt ins Erwachsenenleben. Der Impfschutz hält ein Leben lang und wird von vielen Experten und Kinderärzten empfohlen.

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