Kindertagespflege: das zweite Zuhause bei der Tagesmutter
Dein Schatz ist eher schüchtern und fühlt sich bei zu viel Trubel unwohl? In diesem Fall kann die Beaufsichtigung durch eine Tagesmutter eine geeignete Alternative zum klassischen Kindergarten darstellen. Bei ihr werden Kleinkinder (bis zum Kindergartenalter) mit Familienanschluss umsorgt. Zusätzlich zu ihrem eigenen Nachwuchs darf eine Tagesmutter maximal fünf weitere Kinder betreuen. So kann sie viel individueller auf einzelne Bedürfnisse eingehen als eine Erzieherin oder ein Erzieher in der Krippe oder einem Kindergarten.
Weiterer Vorteil: Ein Maximum an Flexibilität! In der Regel können die Kinderbetreuungszeiten maßgeschneidert abgesprochen werden. Zuvor ist zu klären, wer sich im Krankheitsfall oder während Urlaubsphasen um dein Kind kümmern kann. Die enge persönliche Bindung bringt deiner Familie vor allem dann Vorteile, wenn du mit der Tagesmutter auf einer Wellenlänge bist und sich euer Erziehungsstil deckt – andernfalls kann es zu Konflikten kommen. Nimm dir daher zusammen mit deiner Familie Zeit für eine ausgiebige Kennenlernphase, bevor du dich für eine Tagesmutter entscheidest.
Gut zu wissen: Seit 2006 müssen Personen, die eine Betreuungsmöglichkeit als Tagesmutter anbieten, eine entsprechende pädagogische Qualifizierung nachweisen. Diese umfasst beispielsweise den Nachweis erzieherischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Darüber hinaus benötigt die Kinderbetreuerin oder der Kinderbetreuer eine Pflegeerlaubnis.
Welche Kosten fallen für eine Tagesmutter an?
Im Vergleich zu anderen Betreuungsmöglichkeiten ist eine Tagesmutter nicht unbedingt die günstigste Variante. Kostenunterschiede gibt es vor allem bei rein privat finanzierten Tagesmüttern – hier verhandelst du direkt mit der Pflegestelle. Wird die Kinderbetreuerin dagegen über das Jugendamt vermittelt, hängen die Aufwendungen meist von der Anzahl der Stunden ab, in denen dein Kind betreut wird.
Grundsätzlich gilt: Bei berufstätigen Müttern und Vätern trägt das Jugendamt die Kinderbetreuungskosten. Allerdings müssen sich die Eltern abhängig von ihrem Einkommen beteiligen. Eltern mit einem sehr geringen Einkommen bekommen den gesamten Betrag rückerstattet: die Kosten einer Tagesmutter sind daher vergleichbar mit einem Kita-Platz. Genauere Infos und Adressen von Kindertagespflege-Einrichtungen stehen dir bei den für euch zuständigen Jugendämtern zur Verfügung.
Kann ich Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?
Auch wenn du bereits Kindergeld erhältst, kannst du die anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung zu zwei Dritteln und bis zu einer Höhe von 4.000 Euro geltend machen. Diese Regularien gelten pro Jahr und Kind bis zu einem Alter von 14 Jahren. Ist dein Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, lassen sich die Kinderbetreuungskosten auch über das 14. Lebensjahr hinaus geltend machen. Zu absetzbaren Betreuungskosten zählen ein Platz in einem Kindergarten, in der Krippe, in einer Kita oder einem Hort. Auch die Betreuung durch einen Babysitter, ein Au-Pair oder eine Nanny kannst du zu den oben genannten Konditionen steuerlich absetzen. Wichtig ist hier, eine Rechnung vorliegen zu haben und diese per Überweisung zu begleichen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt und sind somit nicht abzugsfähig. Auch wenn sich die Großeltern oder Freunde um deinen Nachwuchs kümmern, lassen sich die anfallenden Kosten steuerlich geltend machen. Wichtig ist auch hier, dass dir die betreuenden Personen eine Rechnung ausstellen und du das Betreuungsgeld per Überweisung zahlst. Lebt die Person, die dein Kind betreut, im gleichen Haushalt, kannst du die Kosten nicht von der Steuer absetzen.
Hier kannst du deine Kinderbetreuungskosten berechnen und erfahren, welche Summe dir rückerstattet wird!
Kann der Arbeitgeber einen Teil der Kinderbetreuungskosten übernehmen?
Ob die Kinderbetreuung durch Arbeitgeberzuschüsse unterstützt wird, hängt von deinem Arbeitgeber ab. Einige Arbeitgeber bieten diese Form der Unterstützung an, indem sie sich freiwillig an den Kosten für die Kinderbetreuung während deiner Beschäftigung beteiligen. Nicht nur für dich, sondern auch für deinen Arbeitgeber ergibt sich dadurch ein Vorteil, denn: Bei der Bezuschussung entfallen die Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer entsprechenden Gehaltserhöhung gezahlt werden müssten.
Hilfe bei der Suche nach einem Betreuungsplatz
Die Sorge, keine Kinderbetreuung zu finden, ist bei Eltern häufig groß. Dabei gibt es Anlaufstellen, die bei der Suche nach einem Platz helfen können wie beispielweise
- Sozialdienste der Gemeinden und
- Wohlfahrtsverbände.
Bundesverband der Kindertagespflege
Wer trotz hinreichender Bemühungen kein zumutbares Betreuungsangebot ergattert hat, kann beim Verwaltungsgericht seiner Kommune auf Schadensersatz klagen. Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter. Mehr Infos hierzu bietet dir der Deutsche Familienverband.
Kinderbetreuungsmöglichkeiten und ihre Kosten
Möglichkeiten, Kinder betreuen zu lassen, gibt es einige. Da in vielen Städten ein Mangel an Betreuungsplätzen herrscht, sind viele Eltern froh, überhaupt einen Platz zu bekommen. Wenn du jedoch die Möglichkeit hast, aus verschiedenen Angeboten auszuwählen, solltest du alle Vor- und Nachteile gründlich abwägen. So findest du genau die richtige Betreuungsmöglichkeit, die zu dir und den Bedürfnissen deiner Familie passt. Informiere dich in diesem Zuge auch über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und halte entsprechende Belege bereit, um rückwirkend steuerlich geltend zu machen.