Die U-Untersuchungen – eine wichtige Form der Früherkennung
In keinem anderen Lebensabschnitt macht der Mensch so gewaltige Entwicklungsschritte wie in seinem ersten Lebensjahr. Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Deshalb findet in geregelten Abständen eine Untersuchung für das Baby statt. U-Untersuchungen bei Kindern sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Somit haben Kinder bis kurz nach Vollendung ihres fünften Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt neun Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten oder Entwicklungsstörungen.
Folgende Themen behandeln wir in diesem Ratgeber:
- Das gelbe Heft für U-Untersuchungen
- Die U-Untersuchungen im Überblick
- Details zu den ersten drei U-Untersuchungen
Das gelbe Heft für U-Untersuchungen
Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommen die Eltern ein gelbes Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden die Ergebnisse aller Baby Untersuchungen eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei allen folgenden Baby Untersuchungen dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden. Die bei den Vorsorgeuntersuchungen entstehenden Kosten müssen von den Eltern nicht selbst getragen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Einhaltung der Terminfristen. Nur dann werden die Leistungen von den Krankenkassen übernommen!
Lediglich die inzwischen eingeführte Ultraschalluntersuchung (Hüft-Sonographie) der Säuglingshüfte im Rahmen der U3, die erweiterte Neugeborenenstoffwechsel-Früherkennung sowie ein Dokumentationsbogen für die J1 wurden bis heute noch nicht in das gelbe Heft für U-Untersuchungen bei Kindern aufgenommen.
Alle U-Untersuchungen im Überblick
Im Jahr 1971 wurde in Deutschland erstmals ein Kindervorsorgeprogramm auf eine gesetzliche Grundlage gestellt – die U-Untersuchungen bei Kindern. Das Programm umfasste ursprünglich acht Untersuchungen bis zum vierten Lebensjahr. Später wurde die Baby Untersuchungen um die U9 im fünften Lebensjahr und 1996 um die J1 – die Jugendgesundheitsberatung – zwischen dem 12.–15. Lebensjahr ergänzt.
- U1 – die erste Untersuchung für das Baby findet direkt nach der Entbindung im Kreissaal statt
- U2 – zweite Vorsorge bzw. Neugeborenen-Basisuntersuchung, zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
- U3 – die dritte Untersuchung für das Baby zwischen der 4. und 5. Lebenswoche
- U4 – vierte Vorsorge, zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
- U5 – die fünfte Untersuchung für das Baby sollte am besten zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat stattfinden
- U6 – im ersten Lebensjahr deine letzte Untersuchung Baby: Kurz bevor das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt mit der U6 die so genannte „Einjahresuntersuchung“
- U7 – siebte Vorsorge, am besten zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat. Neu für die U-Untersuchungen bei Kindern: U7a, im Alter von 3 Jahren mit Beginn des Kindergartenalters
- U8 – die achte Vorsorge, mit vier Jahren
- U9 – die neunte Vorsorge, mit ca. fünf Jahren
- J1 – wichtige Vorsorge für Jugendliche
NEU: U10 (7–8 Jahre), U11 (9–10 Jahre) und J2 (16–17 Jahre) gehören ebenfalls zu den U-Untersuchungen bei Kindern, sind aber keine Bestandteile der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen deshalb privat bezahlt werden.