Ihr Browser verhindert die Nutzung von technisch notwendigen Cookies, dies beeinträchtigt Funktionen der Seite.
      Kinderarzt_U_Untersuchung

      Die U-Untersuchungen – von der U1-Untersuchung bis zur U11-Untersuchung

      Im ersten Lebensjahr macht dein Baby so gewaltige Fortschritte wie in keinem anderen Lebensabschnitt – doch wie erkennst du, ob alles im „normalen Rahmen“ verläuft? Das kann nur ein erfahrener Kinder- und Jugendarzt durch Gesundheitsuntersuchungen beurteilen. Deshalb finden in geregelten Abständen Früherkennungsuntersuchungen für dein Baby statt. U-Untersuchungen bei Kindern sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Somit haben Kinder bis kurz nach Vollendung ihres fünften Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt neun Untersuchungen zur Früherkennung von Babykrankheiten oder Entwicklungsstörungen. Hier erfährst du alles, was du über die U-Untersuchung bei deinem Kind wissen musst: von den einzelnen Terminen über die Inhalte bis hin zu ihrer Bedeutung für die Entwicklung deines Kindes.

      FAQs: das Wichtigste zu den U-Untersuchungen bei Kindern in Kürze

      Du hast offene Fragen zu den Gesundheitsuntersuchungen oder möchtest wissen, was du konkret erwarten kannst? Im folgenden FAQ-Bereich findest du erste Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema U-Untersuchungen bei Kindern.

      Wie viele U-Untersuchungen gibt es?

      Im Jahr 1971 wurden die U-Untersuchungen bei Kindern in Deutschland gesetzlich eingeführt, ursprünglich mit acht Untersuchungen bis zum vierten Lebensjahr. Später kamen die U9 im fünften Lebensjahr sowie die J1 zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr hinzu. 2008 wurden zusätzlich die U10 und U11 für Kinder zwischen 7 und 10 Jahren eingeführt.

      Wo finden die U-Untersuchungen des Babys statt?

      Die U1-Untersuchung erfolgt direkt nach der Geburt, oft gefolgt von der U2 im Krankenhaus. Ab der U3 finden die Untersuchungen bei einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt statt, wobei feste Zeiträume dir eine frühzeitige Planung ermöglichen.

      Sind U-Untersuchungen bei Kindern verpflichtend?

      Ob die Gesundheitsuntersuchungen für dein Kind verpflichtend sind, hängt von deinem Bundesland ab. In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind die U1- bis U9-Untersuchungen Pflicht. Auch in anderen Bundesländern solltest du die Untersuchungen unbedingt wahrnehmen, da das Jugendamt und Gesundheitsamt benachrichtigt werden, wenn sie nicht erfolgen.

      Wieso sind Früherkennungsuntersuchungen so wichtig?

      Früherkennungsuntersuchungen sind entscheidend, um Entwicklungsstörungen oder gesundheitliche Probleme bei Kindern frühzeitig zu erkennen. Je früher mögliche Risikofaktoren identifiziert werden, desto besser können sie behandelt und mögliche Auswirkungen minimiert werden.

      Wer bezahlt die U-Untersuchungen?

      Die Kinderuntersuchungen U1 bis U9 sowie die J1 werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die U10 (7-8 Jahre), U11 (9-10 Jahre) und J2 (16-17 Jahre) sind ebenfalls Teil der U-Untersuchungen im Alter, müssen jedoch privat bezahlt werden.

      Alle U-Untersuchungen nach Alter im Überblick

      U1-Untersuchung

      direkt nach der Geburt

      U1-Untersuchung

      Bereits kurz nach der Geburt (im Kreißsaal, Geburtshaus oder bei euch zu Hause) erfolgt die U1-Untersuchung deines Säuglings. Eine Hebamme, eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt prüft dabei mit dem sogenannten Apgar-Test Atmung, Puls, Grundhaltung, Aussehen und Reflexe deines Babys. Außerdem werden der Sauerstoffgehalt des Blutes, die Größe des Kindes und das Gewicht ermittelt.

      U2-Untersuchung

      3. bis 10. Tag

      U2-Untersuchung

      Die Basisuntersuchung U2 erfolgt nach einer klinischen Geburt in der Regel während der ersten Lebenstage noch im Krankenhaus, ist aber auch mit Termin in einer kinderärztlichen Praxis möglich.

      Geprüft werden Atmung, Herz-Kreislauf-System, Haut, Bauch, Geschlechtsorgane, Skelettsystem, Muskel- und Nervensystem sowie Hinweise auf Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen.

      U3-Untersuchung

      4. bis 5. Woche

      U3-Untersuchung

      Bei der U3-Kinderuntersuchung wird darauf geachtet, ob dein Säugling in Bauchlage bereits seinen Kopf halten kann, ob er die Hände spontan öffnet oder aufmerksam in nahe Gesichter schaut. Eure Kinderärztin oder euer Kinderarzt informiert euch außerdem zu dem Impfstatus. Eine Ultraschalluntersuchung des Skelettsystems, besonders der Hüftgelenke, soll dabei helfen, etwaige Fehlbildungen möglichst frühzeitig zu erkennen.

      U4-Untersuchung

      3. bis 4. Monat

      U4-Untersuchung

      Eure Kinderärztin oder euer Kinderarzt untersucht bei der U4-Untersuchung unter anderem, ob euer Baby hören und sehen kann. Dafür wird ein Hörscreening erstellt. Zudem wird kontrolliert, ob die Knochenlücke (sog. Fontanelle) am Kopf groß genug ist, damit der Schädel des Säuglings weiterwachsen kann. Weitere Themen sind der Impfstatus, die Ernährung eures Babys, seine Verdauung und Maßnahmen zur Prävention eines „Plötzlichen Kindstods“.

      U5-Untersuchung

      6. bis 7. Monat

      U5-Untersuchung

      Bei der U5-Untersuchung werden u. a. allgemeine Körperfunktionen, das Bewegungsverhalten und die Körperbeherrschung eures Babys geprüft sowie mögliche Hinweise für Entwicklungsverzögerungen, Fehlbildungen oder Risikofaktoren untersucht. Außerdem prüft die Kinderärztin oder der Kinderarzt das Sehvermögen eures Babys. Darüber hinaus erhaltet ihr Informationen zu Kariesprophylaxe mittels Fluorid und zur kindlichen Mundhygiene.

      U6-Untersuchung

      10. bis 12. Monat

      U6-Untersuchung

      Wie gut ist das Bewegungsverhalten und die Körperbeherrschung deines Kindes? Antworten darauf stehen auch bei der U6-Kinderuntersuchung im Vordergrund. Dafür wird die Entwicklung deines Babys im ersten Lebensjahr beobachtet. Dazu gehören seine Körper- und Raumwahrnehmung, die Grob- und Feinmotorik sowie die Hand-Augen-Koordination und das Sehvermögen. Zudem geht es um die emotionale und sprachliche Entwicklung und den Kontakt zwischen euch und eurem Kind.

      U7-Untersuchung

      21. bis 24. Monat

      U7-Untersuchung

      Neben der Untersuchung von Sinnesorganen und Körper geht es bei der U7-Untersuchung im Alter von circa zwei Jahren auch um die Prüfung der sprachlichen Entwicklung eures Kindes und um empfohlene Schutzimpfungen. Darüber hinaus werdet ihr gefragt, wie es sich beim Spielen in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern verhält. Weitere Themen der U7-Untersuchung sind die Ernährung, Sprachentwicklung, Unfallverhütung und Zahngesundheit.

      U8-Untersuchung

      4. Lebensjahr

      U8-Untersuchung

      Bei der U8-Untersuchung wird die allgemeine körperliche Entwicklung, die Sinnesorgane wie Augen und Ohren sowie das Sozialverhalten deines Kindes untersucht. Dafür werden verschiedene Tests durchgeführt, unter anderem das Hörscreening, um die Motorik, Sprachentwicklung, Wahrnehmung und das Sozialverhalten deines Kindes zu prüfen. Zusätzlich erfolgen eine körperliche Untersuchung und ein Gespräch, um den Gesundheitszustand zu bewerten.

      U9-Untersuchung

      5. Lebensjahr

      U9-Untersuchung

      Vor dem Eintritt in die Schule wird die körperliche, geistige, soziale und emotionale Entwicklung deines Kindes umfassend geprüft. Es wird darauf geachtet, ob gesundheitliche Auffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen erkennbar sind. Am Ende der Untersuchung wird der Impfstatus deines Kindes ermittelt und bei Bedarf nachgeholt – dazu gehören unter anderem Impfungen gegen Tetanus, Keuchhusten oder Halsbräune.

      U10-Untersuchung

      7. bis 8. Lebensjahr

      U10-Untersuchung

      Bei der U10-Untersuchung wird die körperliche, geistige und soziale Entwicklung deines Kindes überprüft – dabei liegt der Fokus auf der schulischen und sozialen Integration deines Kindes. Außerdem prüft die Kinderärztin oder der Kinderarzt Sehstärke, Impfstatus, Körpergröße, Gewicht und das allgemeine Wohlbefinden.

      • U1 – erste Untersuchung für euer Baby, findet direkt nach der Entbindung im Kreißsaal
      • U2 – zweite Vorsorge bzw. Neugeborenen-Basisuntersuchung, zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
      • U3 – dritte Untersuchung für euer Baby zwischen der 4. und 5. Lebenswoche
      • U4 – vierte Vorsorge, zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
      • U5 – fünfte Untersuchung für euer Baby, am besten zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat
      • U6 – im ersten Lebensjahr die letzte Baby-Untersuchung: Kurz bevor das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt mit der U6 die sogenannte „Einjahresuntersuchung“.
      • U7 – siebte Vorsorge, am besten zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat
      • U7a – neue U-Untersuchungen bei Kindern im Alter von 3 Jahren mit Beginn des Kindergartenalters
      • U8 – achte Vorsorge für dein Kind, sollte im 4. Lebensjahr wahrgenommen werden
      • U9 – neunte Vorsorge, die mit ca. fünf Jahren kurz vor dem Schuleintritt stattfindet
      • U10 – zehnte Vorsorge zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr im Grundschulalter
      • J1 – wichtige Vorsorge für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren in der Pubertät

      U10, U11 und J2 – privat gezahlte U-Untersuchungen für Kindern

      Die U- sowie J-Untersuchungen, die ab dem 7. Lebensjahr durchgeführt werden, zielen besonders auf die motorische sowie soziale Entwicklung deines Kindes ab. Die U10, U11 und J2 sollen die Abstände zwischen den Untersuchungen verkürzen. Sie werden nicht von allen Krankenkassen übernommen, jedoch erstatten einige Krankenkassen inzwischen Teile dieser Untersuchungen. Informiere dich sicherheitshalber im Voraus bei deiner Krankenkasse darüber, welche Kosten erstattet werden können.

      U-UntersuchungAlterWas wird untersucht?
      U107. bis 8. Lebensjahr
      • Motorische Entwicklung und Verhalten 
      U119. bis 10. Lebensjahr
      • Schulleistung
      • soziale Entwicklung und Verhalten
      • Beratung bezüglich Ernährung, Sport, Stress und Medien
      J216. bis 17. Lebensjahr
      • Allgemeine körperliche Untersuchung
      • Beratung bezüglich Ernährung, Sexualität, Berufswahl

      Was muss ich zu den U-Untersuchungen mitbringen?

      Folgende Unterlagen musst du zu den U-Untersuchungen bei deinen Kindern mitbringen:

      • Gesundheitskarte/Krankenkassenkarte
      • Impfausweis
      • Gelbes Untersuchungsheft mit Teilnahmekarte

      U-Untersuchungs-Heft: das gelbe Kinderuntersuchungsheft

      Wird dein neugeborenes Kind aus der Klinik entlassen, bekommst du als Elternteil ein gelbes Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem U-Heft werden die Ergebnisse aller Baby-Untersuchungen eingetragen. Das Vorsorgeheft solltest du unbedingt an einem sicheren Ort aufbewahren und dem Kinderarzt bei allen folgenden Baby-Untersuchungen vorlegen. Lediglich die inzwischen eingeführte Ultraschalluntersuchung (Hüft-Sonografie) der Hüftgelenke des Säuglings im Rahmen der U3, die erweiterte Neugeborenenstoffwechsel-Früherkennung sowie ein Dokumentationsbogen für die J1 wurden bis heute noch nicht in das gelbe Heft für U-Untersuchungen bei Kindern aufgenommen.

      Du hast das Kinderuntersuchungsheft verloren? Kein Grund zur Sorge! Je nachdem in welchem Rahmen du entbunden hast, kann dir sowohl die Geburtsklinik als auch deine Hebamme oder der Geburtshelfer ein neues Heft ausstellen. Später erhältst du das Ersatzheft in der Arztpraxis, die die U-Untersuchungen deines Kindes durchführt. 

      Weitere Ratgeber rundum die ersten Lebensjahre entdecken 

      Möchtest du mehr über die ersten Lebensjahre deines Kindes erfahren? Entdecke hier weitere Ratgeber mit hilfreichen Tipps und wichtigen Informationen zu U-Untersuchungen, die dich und dein Kind auf diesem spannenden Weg begleiten:

      Es ist ein Fehler aufgetreten.

      Bitte aktualisieren Sie die Seite.