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      Kinderarzt_U_Untersuchung

      Die U-Untersuchungen –  Von der U1-Untersuchung bis zur U-11- Untersuchung

      In keinem anderen Lebensabschnitt macht der Mensch so gewaltige Entwicklungsschritte wie in seinem ersten Lebensjahr. Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft oder ob Entwicklungsverzögerungen vorliegen, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Deshalb finden in geregelten Abständen Früherkennungsuntersuchungen für dein Baby statt. U-Untersuchungen bei Kindern sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Somit haben Kinder bis kurz nach Vollendung ihres fünften Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt neun Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten oder Entwicklungsstörungen.

      U-Untersuchung: Das Wichtigste in Kürze 

      • Als U-Untersuchungen wird eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen bezeichnet, die zu einem festgelegten Zeitpunkt stattfinden.
      • Insgesamt gibt es elf U- und zwei J-Untersuchung.
      • Zweck der Untersuchungen ist es, Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen deines Kindes frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
      • Krankenkassenkarte, Impfausweis und das gelbe Untersuchungsheft musst du zu allen Untersuchungen deines Kindes mitnehmen.
      • In Bayern, Hessen und Baden-Württemberg ist die U1- bis U9-Untersuchung verpflichtend. 

      Kinderuntersuchungen: Warum sind die U-Untersuchungen so wichtig? 

      Sowohl Krankheiten als auch Entwicklungen und Verhaltensweisen, die die Gesundheit beeinflussen können, werden bereits im jungen Kindesalter geprägt: Regelmäßige Untersuchungen helfen dabei festzustellen, ob sich dein Kind altersgerecht und gesund entwickelt. Mögliche Probleme können so frühzeitig entdeckt und behandelt werden.

      Wo finden die U-Untersuchungen des Babys statt?  

      Die U1-Untersuchung findet direkt nach der Geburt im Krankenhaus statt; auch die U2 wird häufig noch im Krankenhaus durchgeführt. Ab der U3 finden die Untersuchungen bei einem Kinderarzt statt. Dabei sorgen festgelegte Zeiträume der Untersuchungen dafür, dass du die Termine problemlos frühzeitig planen kannst.

      Wie viele U-Untersuchungen gibt es? U-Untersuchungen im Überblick

      Im Jahr 1971 wurde in Deutschland erstmals ein Kindervorsorgeprogramm auf eine gesetzliche Grundlage gestellt – die U-Untersuchungen bei Kindern. Das Programm umfasste ursprünglich acht Untersuchungen bis zum vierten Lebensjahr. Später wurden die Baby-Untersuchungen um die U9 im fünften Lebensjahr und 1996 um die J1 – die Jugendgesundheitsberatung – zwischen dem 12.–15. Lebensjahr ergänzt. Seit 2008 gibt es zusätzlich die U10 und U11-Untersuchung, die im Zeitraum zwischen dem 7. und den 10 Lebensjahr durchgeführt wird.

      U1 bis U9 und J1 – U-Untersuchungen nach Alter, die von der Krankenkasse übernommen werden

      Die ersten Vorsorgeuntersuchungen umfassen eine Reihe von Tests, um festzustellen, ob sich dein Kind altersgerecht und gesund entwickelt. Dazu zählen vollumfängliche Untersuchungen der Sinnesorgane wie dem Hör- und Sehvermögen, Die Sprachentwicklung deines Kindes sowie Beweglichkeit. Sowohl die Kosten der U1 bis U9 als auch die der J1-Untersuchung werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings nur, wenn du diese im vorgeschriebenen Zeitraum durchführen lässt, andernfalls kann es sein, dass du die Kosten selbst tragen musst.

      Im Jahr 1971 wurde in Deutschland erstmals ein Kindervorsorgeprogramm auf eine gesetzliche Grundlage gestellt – die U-Untersuchungen bei Kindern. Das Programm umfasste ursprünglich acht Untersuchungen bis zum vierten Lebensjahr. Später wurde die Baby Untersuchungen um die U9 im fünften Lebensjahr und 1996 um die J1 – die Jugendgesundheitsberatung – zwischen dem 12.–15. Lebensjahr ergänzt.

      • U1 – die erste Untersuchung für euer Baby findet direkt nach der Entbindung im Kreissaal statt
      • U2 – zweite Vorsorge bzw. Neugeborenen-Basisuntersuchung, zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
      • U3 – die dritte Untersuchung für euer Baby zwischen der 4. und 5. Lebenswoche
      • U4 – vierte Vorsorge, zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
      • U5 – die fünfte Untersuchung für euer Baby sollte am besten zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat stattfinden
      • U6 – im ersten Lebensjahr die letzte Baby Untersuchung: Kurz bevor das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt mit der U6 die so genannte „Einjahresuntersuchung“
      • U7 – siebte Vorsorge, am besten zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat. Neu für die U-Untersuchungen bei Kindern: U7a, im Alter von 3 Jahren mit Beginn des Kindergartenalters
      • U8 – die achte Vorsorge, mit vier Jahren
      • U9 – die neunte Vorsorge, mit ca. fünf Jahren
      • J1 – wichtige Vorsorge für Jugendliche

      NEU: U10 (7–8 Jahre), U11 (9–10 Jahre) und J2 (16–17 Jahre) gehören ebenfalls zu den U-Untersuchungen bei Kindern, sind aber keine Bestandteile der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen deshalb privat bezahlt werden.

      U10, U11 und J2 – privat gezahlte U-Untersuchungen für Kinder

      Die U- sowie J-Untersuchungen, die ab dem 7. Lebensjahr durchgeführt werden, zielen besonders auf die motorische- sowie soziale Entwicklung deines Kindes ab. Die U10, U11 und J2 sollen die Abstände zwischen den Untersuchungen verkürzen. Sie werden nicht von allen Krankenkassen übernommen, jedoch erstatten einige Krankenkassen inzwischen Teile dieser Untersuchungen. Informiere dich sicherheitshalber im Voraus bei deiner Krankenkasse darüber, welche Kosten erstattet werden können.

      U-UntersuchungAlterWas wird untersucht?
      U107. bis 8. Lebensjahr
      • Motorische Entwicklung und Verhalten 
      U119. bis 10. Lebensjahr
      • Schulleistung
      • soziale Entwicklung und Verhalten
      • Beratung bezüglich Ernährung, Sport, Stress und Medien
      J216. bis 17. Lebensjahr
      • Allgemeine körperliche Untersuchung
      • Beratung bezüglich Ernährung, Sexualität, Berufswahl

      Was muss ich zu den U-Untersuchungen mitbringen?  

      Folgende Unterlagen musst du zu den U-Untersuchungen deines Kindes mitbringen:

      • Gesundheitskarte/Krankenkassenkarte
      • Impfausweis
      • Gelbes Untersuchungsheft mit Teilnahmekarte

      U-Heft: Das gelbe Kinderuntersuchungsheft

      Wird dein neugeborenes Kind aus der Klinik entlassen, bekommst du als Elternteil ein gelbes Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem U-Heft werden die Ergebnisse aller Baby-Untersuchungen eingetragen. Das Vorsorgeheft solltest du unbedingt an einem sicheren Ort aufbewahren und dem Kinderarzt bei allen folgenden Baby-Untersuchungen vorlegen. Lediglich die inzwischen eingeführte Ultraschalluntersuchung (Hüft-Sonographie) der Säuglingshüfte im Rahmen der U3, die erweiterte Neugeborenenstoffwechsel-Früherkennung sowie ein Dokumentationsbogen für die J1 wurden bis heute noch nicht in das gelbe Heft für U-Untersuchungen bei Kindern aufgenommen.

      Du hast das Kinderuntersuchungsheft verloren? – kein Grund zur Sorge! Je nachdem in welchem Rahmen du entbunden hast, kann dir sowohl die Geburtsklinik als auch deine Hebamme oder der Geburtshelfer ein neues Heft ausstellen. Später erhältst du das Ersatzheft in der Arztpraxis, die die U-Untersuchungen deines Kindes durchführt.

      Welche U-Untersuchungen sind Pflicht?  – In diesen Bundesländern sind die U-Untersuchungen verpflichtend

      Ob die U-Untersuchungen für dein Kind verpflichtend sind, hängt davon ab, in welchem Bundesland du wohnst. In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind die U1 bis U9-Untersuchungen Pflicht. Auch wenn du nicht in einem dieser Bundesländer wohnst, solltest du die Untersuchungen unbedingt durchführen lassen. Falls dies nicht der Fall ist, erhalten sowohl das Jugendamt als auch das Gesundheitsamt eine Benachrichtigung.

       

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