Impfschutz im Babyalter
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte sich für das Jahr 2010 ein großes Ziel gesetzt: Auch die Masern sollten – wie bereits die Pocken – endgültig ausgerottet werden. Doch davon sind wir in Deutschland weit entfernt. Immer noch treten Masern in allen Bundesländern auf und richten Schäden an, deren Folgen wie Hirnhaut-, Mittelohr- und Lungenentzündungen viel zu wenig bekannt sind. Aber zahlreiche Eltern weigern sich gegen die Kinderimpfungen, weil sie falsch informiert oder von Impfgegnern davon abgehalten werden.
Gründe
Doch nicht nur die Impfraten für Masern liegen im Argen, auch Keuchhusten wird unterschätzt. Viele Erwachsene husten wochenlang und ahnen nicht, dass sie für Säuglinge oft tödliche Infektionen verbreiten können. Das muss nicht sein, wenn besserer Impfschutz bestünde. In unserem Nachbarland Frankreich etwa darf kein Kind eine KITA, den Kindergarten oder die Schule besuchen, wenn es nicht alle vorgeschriebenen Kinderimpfungen vorweisen kann.
Impfschutz von Anfang an
Mit Vollendung des ersten Lebensmonats (4.–6. Woche) ist im Rahmen der vorgeschriebenen Untersuchungen – der U3 – ein Besuch beim Kinderarzt zur allgemeinen Beurteilung der Entwicklung vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt findet das erste Gespräch über die Kinderimpfungen statt, welche nach der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin) ab der neunten Lebenswoche beginnen sollen.
Es handelt sich zu Beginn um eine Sechsfachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis-B und Gehirnhautentzündung (HiB) sowie um eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken (Hirnhaut-, Lungenentzündung). Beide Impfungen müssen insgesamt dreimal im Abstand von vier Wochen erfolgen. Gut zu wissen: Einfache Atemwegsinfekte sind kein Hinderungsgrund, nur bei Fieber über 38,5 Grad darf nicht geimpft werden.
Ab dem vollendeten elften Lebensmonat des Kindes sollte ergänzend eine zweimalige kombinierte Schutzimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV-Impfung) vorgenommen werden. Zwischen diesen Impfungen sollten vier bis sechs Wochen liegen. Zu guter Letzt sollten die Kinder ab einem Alter von zwölf Monaten gegen Meningokokken C geimpft werden, „dem“ Erreger der Hirnhautentzündung.